Berufspraxis, Gesundheitseinrichtung und Salon – drei Rechtsordnungen
Ein Arzt kann in seiner eigenen Praxis behandeln oder in einer Gesundheitseinrichtung arbeiten – einer Ambulanz oder einem Krankenhaus. Beides erfordert einen Eintrag in das Register der Einrichtungen des Gesundheitswesens. Für die Liste hat das eine wichtige Folge: Derselbe Arzt ist mitunter als Praxis unter mehreren Adressen eingetragen, an denen er behandelt.
Ein Friseur- oder Kosmetiksalon unterliegt keinem Branchenregister. Unsere Quellen sind hier Firmenverzeichnisse und Karten, und die Fluktuation ist hoch.
Eine Einzelpraxis trägt den Namen des Arztes, der Datensatz ist also ein personenbezogenes Datum. Der Export enthält ausschließlich Daten über die ausgeübte Tätigkeit – Name, Praxisadresse, öffentlich angegebene Kontakte. Er enthält keine Patientendaten oder Gesundheitsinformationen und wird sie nie enthalten. Werbung für Arzneimittel, die sich an verschreibungsberechtigte Personen richtet, unterliegt zusätzlich dem polnischen Arzneimittelgesetz (Art. 52 ff.).
Beispielanfrage
Wir vertreiben Dentalmaterialien. Wir suchen Zahnarztpraxen und zahnmedizinische Ambulanzen (PKD 86.23.Z) aus Posen und dem Landkreis Posen, je ein Datensatz pro Adresse. Wir möchten per Post einen Katalog versenden und Besuche unseres Außendienstes vereinbaren. Bitte nennen Sie uns die Zahl der Datensätze und den Preis.
Dies ist ein Muster für eine Anfrage, keine ausgeführte Bestellung. Wenn Sie PKD-Codes angeben, teilen wir Ihnen mit, inwieweit sie sich auf unsere Daten anwenden lassen – derzeit haben die Datensätze überwiegend die Kategorie der Quelle.
Was der Export nicht enthält
- Fachrichtung des Arztes und Nummer der Approbation
- Angaben zum Vertrag mit dem NFZ (Nationaler Gesundheitsfonds)
- Zahl der Behandlungsräume, Stühle oder Betten
- Preisliste und Behandlungsumfang
- jegliche Daten von Patienten oder Kunden