„Ich habe eine Firmendatenbank mit Telefonnummern, also darf ich anrufen“ – diese Annahme war schon früher zweifelhaft, und seit dem 10. November 2024 ist sie schlicht falsch. An diesem Tag trat das polnische Gesetz vom 12. Juli 2024 über elektronische Kommunikation (Prawo komunikacji elektronicznej, PKE) in Kraft, das Marketing per Telefon, E-Mail und SMS in einer einzigen Vorschrift geregelt hat. Im Folgenden: was Art. 398 genau sagt, wen er betrifft, was die Vorschrift offenlässt und wofür Firmendaten dann eigentlich dienen.

Hinweis: Dies ist eine Erläuterung des Gesetzeswortlauts, keine Rechtsberatung. Wo das Gesetz etwas offenlässt, kennzeichnen wir das deutlich. Bitte stimmen Sie Ihre Kampagne mit einem Rechtsanwalt ab.

Was die Vorschrift sagt

Art. 398 Abs. 1 verbietet die Nutzung automatischer Anrufsysteme und von Telekommunikationsendgeräten – „insbesondere im Rahmen der Nutzung interpersoneller Kommunikationsdienste“ – zur Übermittlung kommerzieller Informationen, einschließlich Direktmarketing, an Teilnehmer oder Endnutzer, „sofern dieser nicht zuvor darin eingewilligt hat“. Der vollständige Gesetzestext ist im Internetsystem der Rechtsakte (ISAP) abrufbar.

Aus dem Wortlaut der Art. 398 und 400 ergeben sich fünf Punkte:

  • Eine Vorschrift für Telefon und elektronische Nachrichten. Das Verbot umfasst die Nutzung automatischer Anrufsysteme und von Telekommunikationsendgeräten, „insbesondere im Rahmen der Nutzung interpersoneller Kommunikationsdienste“ – also Telefongespräch, SMS, E-Mail oder Messenger-Nachricht.
  • Es geht um kommerzielle Informationen. Das Gesetz verweist auf die Definition im Gesetz über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen: Das ist jede Information, die unmittelbar oder mittelbar der Förderung von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmers dient.
  • Die Einwilligung muss vorher vorliegen – erteilt, bevor die kommerzielle Information übermittelt wird.
  • Die Einwilligung kann durch Bereitstellung einer Adresse erteilt werden – Abs. 2 lässt dies zu, wenn der Teilnehmer oder Endnutzer eine ihn identifizierende elektronische Adresse zum Zweck der Übermittlung kommerzieller Informationen an diese Adresse bereitstellt.
  • Für die Einholung der Einwilligung gelten die Datenschutzvorschriften entsprechend (Art. 400). In der Praxis bedeutet das die aus der DSGVO bekannten Anforderungen: Die Einwilligung muss freiwillig, bestimmt, informiert und widerruflich sein, und der Absender muss sie nachweisen können.

Abs. 3 ergänzt, dass die Übermittlung kommerzieller Informationen nicht auf Kosten des Teilnehmers oder Endnutzers erfolgen darf.

Warum das auch für B2B gilt

Das Gesetz definiert den Endnutzer als „Einheit, die einen öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienst (…) zur Befriedigung eigener Bedürfnisse nutzt“, und den Teilnehmer als Nutzer, der Vertragspartei eines Diensteanbieters ist. In Art. 398 steht das Wort „Verbraucher“ nicht – die Vorschrift unterscheidet nicht zwischen Privatpersonen und Unternehmern. Eine GmbH (sp. z o.o.) mit einem Vertrag über eine Firmentelefonnummer fällt ebenso unter die Definition des Teilnehmers wie eine Privatperson.

Früher regelten zwei Vorschriften das Marketing: Art. 172 des Telekommunikationsgesetzes und Art. 10 des Gesetzes über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen. Die Einführungsvorschriften zum PKE (Dz.U. 2024 Pos. 1222) haben Art. 10 sowie das gesamte Telekommunikationsgesetz von 2004 aufgehoben; an ihre Stelle trat Art. 398. Ältere Ratgeber, die sich auf „Art. 10 UŚUDE“ berufen, beschreiben die Rechtslage vor dem 10. November 2024.

Was die Vorschrift offenlässt

Drei Fragen tauchen in jedem Gespräch über B2B auf. Das Gesetz beantwortet sie nicht ausdrücklich, und behördliche Erläuterungen des UKE-Präsidenten gerade zu diesen Punkten haben wir nicht gefunden (Stand: 11.10.2026). Wir beschreiben daher, was sich aus dem Text selbst ergibt.

  • Allgemeine Firmenadresse (biuro@, kontakt@). Die Vorschrift unterscheidet nicht zwischen namentlichen und allgemeinen Adressen. Geschützt ist der Teilnehmer oder Endnutzer, also auch eine Gesellschaft. Die Veröffentlichung einer Adresse auf der Website nennt das Gesetz nicht als Einwilligung; Abs. 2 spricht von der Bereitstellung einer Adresse „zum Zweck der Übermittlung kommerzieller Informationen“.
  • Kontaktaufnahme mit der Frage nach der Einwilligung. Das Gesetz verlangt eine vorherige Einwilligung und sieht keine Ausnahme für die erste Nachricht oder das erste Gespräch vor. Unter Art. 172 des Telekommunikationsgesetzes wies der UOKiK-Präsident darauf hin, dass ein Unternehmer, der Angebote telefonisch präsentieren will, die Einwilligung des Gesprächspartners „bereits vor dem ersten Gespräch haben muss“ (Mitteilung vom 14.11.2017). Ob und wie die Behörden diesen Ansatz auf Art. 398 und auf Beziehungen zwischen Firmen übertragen – die Auslegung ist nicht gefestigt.
  • Grenze der kommerziellen Information. Die Definition nimmt u. a. Informationen aus, die die Kommunikation mit einer bestimmten Person ermöglichen, sowie Informationen über Waren und Dienstleistungen, die keinem kommerziellen Zweck dienen. Wo eine Anfrage endet und Werbung beginnt, wird im Einzelfall beurteilt.

Was bei Verstößen droht

  • Verwaltungsrechtliche Geldbuße. Nach Art. 446 Abs. 5 verhängt der Präsident der Behörde für elektronische Kommunikation bei Nichterfüllung der Pflicht zur Einholung der Einwilligung nach Art. 398 eine Geldbuße von bis zu 3 % des im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Umsatzes der sanktionierten Einheit oder bis zu 1.000.000 zł, „wobei der höhere Betrag maßgeblich ist“.
  • Ordnungswidrigkeit. Art. 448 bestimmt, dass mit Geldstrafe belegt wird, wer mittels elektronischer Kommunikation kommerzielle Informationen ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers oder Endnutzers übermittelt; die Verfolgung erfolgt auf Antrag des Geschädigten.
  • Unlauterer Wettbewerb. Nach Art. 398 Abs. 4 stellt ein verbotenes Vorgehen eine unlautere Wettbewerbshandlung im Sinne des Gesetzes vom 16. April 1993 dar; Ansprüche daraus verhandeln die Zivilgerichte.
  • DSGVO. Ist der Empfänger eine natürliche Person, gelten zusätzlich die Datenschutzvorschriften; Aufsichtsbehörde in Polen ist der Präsident des Amts für den Schutz personenbezogener Daten (UODO).

Was ohne Einwilligung erlaubt ist

Art. 398 betrifft die Art der Kontaktaufnahme, nicht den bloßen Besitz von Daten. Firmendaten lassen sich für viele Aufgaben nutzen, bei denen keine kommerziellen Informationen telefonisch oder elektronisch übermittelt werden:

  • Briefpost. Art. 398 nennt automatische Anrufsysteme und Telekommunikationsendgeräte; einen Brief, Katalog oder eine Einladung, die mit der herkömmlichen Post verschickt werden, nennt er nicht. Gegenüber natürlichen Personen mit eigener Geschäftstätigkeit gilt die DSGVO – einschließlich des Widerspruchsrechts gegen Direktwerbung (Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO).
  • Besuche und Termine. Tourenplanung für den Außendienst, Messeteilnahme, persönlicher Kontakt am Firmensitz.
  • Ergänzung und Bereinigung des CRM. NIP, Adresse oder Branche bei Firmen nachtragen, die bereits Ihre Kunden sind.
  • Marktanalyse. Wie viele Firmen einer Branche in einem Landkreis tätig sind, wo eine Niederlassung eröffnet werden soll, wie Vertriebsgebiete aufgeteilt werden.
  • Kontakt, der keine kommerzielle Information ist. Das Verbot betrifft ausschließlich kommerzielle Informationen. Die Antwort auf eine Anfrage, Angelegenheiten der Vertragserfüllung oder eine Angebotsanfrage an einen potenziellen Lieferanten bewerben grundsätzlich nicht die Waren oder Dienstleistungen des Absenders. Die Grenze kann schmal sein – eine als „Anfrage“ bezeichnete Nachricht, die in Wahrheit das eigene Angebot anpreist, kann als kommerzielle Information eingestuft werden.

Wie man Einwilligungen einholt

  1. Formular auf der eigenen Website mit einem deutlichen, separaten Einwilligungsfeld für die geschäftliche Kontaktaufnahme über den gewählten Kanal.
  2. Brief mit Code oder Website-Adresse, auf der eine interessierte Firma selbst ihre Kontaktdaten hinterlässt.
  3. Messen und Termine – persönlich eingeholte Einwilligung, am besten schriftlich oder über ein elektronisches Formular.
  4. Einwilligungsregister. Datum, Wortlaut der Klausel, Kanal und Quelle – ohne das lässt sich eine Einwilligung kaum nachweisen.

Was das beim Kauf einer Firmendatenbank bedeutet

Keine gekaufte Datenbank enthält Ihre Einwilligungen. Eine dem Datenanbieter erteilte Einwilligung – selbst wenn es sie gibt – bezieht sich darauf, wem und zu welchem Zweck sie erteilt wurde; Sie müssen nachweisen können, dass sie auch Ihre Nachrichten abdeckt. Angebote einer „Mailing-Datenbank mit Versandrecht“ sollten Sie mit großer Vorsicht behandeln und einen Nachweis der Einwilligungen verlangen.

Deshalb beschreiben wir die Firmendatenbank Polen als Daten für Briefpost, die Vorbereitung von Besuchen, die Ergänzung des CRM und die Marktanalyse. Telefon und E-Mail sind im Export dort enthalten, wo die Firma sie öffentlich angegeben hat – als Information über die Firma, nicht als Erlaubnis zur Kontaktaufnahme. Mehr dazu, wie man ein Datenangebot beurteilt: Firmendatenbank kaufen; zum rechtlichen Rahmen unserer Daten: Datenquellen und Methodik.

Häufige Fragen

Darf man eine Firma ohne Einwilligung mit einem Angebot anrufen?

Art. 398 Abs. 1 des polnischen Gesetzes über elektronische Kommunikation verbietet die Nutzung von Telekommunikationsendgeräten zur Übermittlung kommerzieller Informationen, einschließlich Direktmarketing, an Teilnehmer oder Endnutzer, sofern diese nicht zuvor eingewilligt haben. Die Vorschrift unterscheidet nicht zwischen Verbrauchern und Unternehmern, daher sollte man eine Firma nicht ohne ihre vorherige Einwilligung mit einem Angebot anrufen.

Darf man ohne Einwilligung ein Angebot an biuro@firma.pl senden?

Das Gesetz enthält keine gesonderte Regel für allgemeine Adressen: Es spricht vom „Teilnehmer oder Endnutzer“, und Endnutzer ist jede „Einheit“, die den Dienst nutzt – auch eine Gesellschaft. Uns ist keine behördliche Stellungnahme bekannt, die solche Adressen vom Verbot ausnehmen würde, daher gehen wir davon aus, dass ein ohne vorherige Einwilligung versandtes Angebot auch dann riskant ist. Eine andere Frage ist die DSGVO: Die allgemeine Adresse einer Gesellschaft ist in der Regel kein personenbezogenes Datum, das ändert aber nichts an der Anwendung von Art. 398.

Darf ich anrufen oder schreiben, nur um nach der Einwilligung zu fragen?

Die Vorschrift entscheidet das nicht ausdrücklich, und die Auslegung ist nicht gefestigt. Sie verlangt jedoch eine „vorherige“ Einwilligung, und unter den früheren Vorschriften beanstandete der Präsident der Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (UOKiK) das Einholen der Einwilligung erst im ersten Verkaufsgespräch. Vorsichtiger ist es, Einwilligungen anders einzuholen: über ein Formular auf der eigenen Website, auf Messen oder per Brief.

Braucht ein per Post versandter Angebotsbrief eine Einwilligung?

Art. 398 nennt automatische Anrufsysteme und Telekommunikationsendgeräte; herkömmliche Postsendungen erwähnt er nicht. Das bedeutet nicht, dass es keine Regeln gibt: Ist der Empfänger eine natürliche Person mit eigener Geschäftstätigkeit, gilt die DSGVO – erforderlich sind eine Rechtsgrundlage, die Erfüllung der Informationspflicht und die Beachtung eines Widerspruchs.

Welche Strafe droht für Marketing ohne Einwilligung?

Nach Art. 446 Abs. 5 PKE verhängt der Präsident der Behörde für elektronische Kommunikation (UKE) eine Geldbuße von bis zu 3 % des Umsatzes der sanktionierten Einheit aus dem vorangegangenen Kalenderjahr oder bis zu 1.000.000 zł – maßgeblich ist der höhere Betrag. Art. 448 sieht zudem eine Geldstrafe für eine Ordnungswidrigkeit vor (Verfolgung auf Antrag des Geschädigten), und Art. 398 Abs. 4 stuft ein solches Vorgehen als unlauteren Wettbewerb ein.

Rechtsstand: 11.10.2026. Zitate nach dem Text des polnischen Gesetzes vom 12. Juli 2024 über elektronische Kommunikation (Dz.U. 2024 Pos. 1221 mit Änderungen) sowie des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen, in den im Internetsystem der Rechtsakte (ISAP) veröffentlichten Fassungen; Übersetzung der Zitate durch firmowekontakty.pl, nicht amtlich.